PEJOT hat geschrieben:Sehr interessanter Text, ist kopieren erlaubt?
Bevor ich an Deiner Stelle den Text übernehmen würde, würde ich den Inhalt rechtlich von einem Anwalt prüfen lassen.
Zu den GEZ-Gebühren oder wie auch immer die mittlerweile heißen gibt es meinem Kenntnisstand nach einen Staatsvertrag. Und da es ja mittlerweile nicht mehr um Personen <-> Geräte geht, sondern um Haushalte - egal,wie viele Geräte da drin stehen, geht, die die Leistungen der Öffentlich Rechtlichen nutzbar machen -, besteht meiner Einschätzung nach spätestens jetzt so eine Art "Anschlußzwang". Das Wort passt vielleicht nicht so gut, aber ich denke, Ihr wisst, was ich meine. Jedenfalls kannst Du das BGB bei öffentlich rechtlichen Forderungen vermutlich knicken.
Aber es kann ja jeder gerne erstmal versuchen.